Neuregelung des Sachbezugs bringt mehr Netto vom Brutto für Tourismus-Beschäftigte
Ab nächstem Jahr fällt kein steuerpflichtiger Sachbezug mehr an, wenn Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten eine arbeitsplatznahe Dienstwohnung mit einer Größe von bis zu 35 m² zur Verfügung stellen.
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